IGP
Die Abkürzung IGP steht für "Indication Géographique Protégée", was dem deutschen "Wein mit geschützter geographischer Angabe" (früher „Landwein“) entspricht. IGP stellt die zweite Stufe in der Qualitätspyramide dar. Die Abkürzung IGP wurde 2009 in vier EU-Ländern eingeführt:
- Frankreich (früher Vin de Pays)
- Italien (früher IGT)
- Portugal (früher VR) und
- Spanien (früher VdIT)
IGP-Weine stammen aus einem bestimmten geografischen Gebiet und müssen bestimmte Produktionskriterien hinsichtlich der verwendeten Rebsorten, des Ertrag, des Anbau, der Lese und des Ausbau erfüllen. Diese Vorschriften für IGP-Weine sind jedoch weniger streng als für Qualitätsweine oder AOC-Weine. Dadurch haben die Winzer mehr Freiheit bei der Wahl der Rebsorten und der Produktionsmethoden, was zu einer größeren Vielfalt an Stilen und Geschmacksrichtungen führt. IGP-Weine bieten eine hervorragende Möglichkeit, die Vielfalt der französischen Weinbauregionen zu entdecken.
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