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Qualitätswein

Ein als Qualitätswein gekennzeichneter Wein muss vollständig aus Trauben zugelassener Rebsorten eines der 13 bestimmten Weinanbaugebiete in Deutschland gekeltert worden sein und ein festgelegtes Mindestmostgewicht haben. Bei der Qualitätsweinprüfung unterzieht eine unabhängige Kommission jeden Qualitätswein einer sensorischen Prüfung. So erlangt ein Qualitätswein die Amtliche Prüfungsnummer.