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Restsüße

Als Restsüße, auch Restzucker genannt, bezeichnet man den im Wein verbliebenen natürlichen Zucker, der nach der Gärung nicht vollständig in Alkohol umgewandelt wurde. Dieser Zuckeranteil verleiht dem Wein seine Süße und beeinflusst maßgeblich seinen Geschmack. Die Menge der Restsüße variiert je nach Weinstil und gewünschter Geschmacksrichtung.


Weine mit höherer Restsüße werden oft als lieblich oder süß bezeichnet, während trockene Weine wenig oder keine Restsüße aufweisen. In Deutschland werden Weine je nach Restsüße in trocken (bis 9 g/l), halbtrocken (9-18 g/l) und lieblich/süß (über 18 g/l) eingeteilt.


Insbesondere bei Weinen wie Spätlesen, Auslesen oder Eisweinen kann die Restsüße eine wichtige Rolle spielen, da sie den Weinen neben der natürlichen Säure eine harmonische Balance und Tiefe verleiht. Vor allem in lieblichen Weinen sorgt die Restsüße für eine angenehme Süße, die oft fruchtige Aromen und eine gute Lagerfähigkeit unterstützt.