Weissherbst
Als Weissherbst darf ein Rosé dann bezeichnet werden, wenn er aus nur einer, auf dem Etikett angegebenen Rotweinsorte produziert wurde. Für diese Bezeichnung zugelassenen Rotweingebiete in Deutschland sind: Ahr, Baden, Franken, Pfalz, Rheingau, Rheinhessen und Württemberg.